Wer 900.000 € zahlt, muss je nach Land mit 42.806 € bis 69.806 € zusätzlich rechnen, ohne Makler. Notar und Grundbuch kosten überall 11.306 €, wenn eine Grundschuld über 720.000 € bestellt wird.
Was jedes Land bei 900.000 € verlangt
- 42.806 € Nebenkosten bei 3,5 %, davon 31.500 € Steuer: Bayern
- 5 % (Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen): 45.000 € Steuer, 56.306 € Nebenkosten
- Mit 49.500 € Steuer und 60.806 € insgesamt: Bremen, Hamburg, Sachsen (5,5 %)
- Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland mit 6,5 %: Steuer 58.500 €, zusammen 69.806 €
- 65.306 € Nebenkosten bei 6 %, davon 54.000 € Steuer: Hessen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern
Die volle Gebühr für 900.000 €
Für die ersten 200.000 € des Geschäftswerts stehen 435 € in der Tabelle. Im Bereich über 200.000 bis 500.000 € kommen 10 × 50 € (je angefangene 30.000 €) hinzu, also 500 €. Im Bereich über 500.000 bis 5.000.000 € kommen 8 × 80 € (je angefangene 50.000 €) hinzu, also 640 €. Die volle Gebühr für 900.000 € beträgt damit 1.575,00 €.
Von 900.000 € auf 930.000 € ändern sich die Gebühren um 405,60 €, die Grunderwerbsteuer um 1.050 bis 1.950 €.
Was zusätzlich einzuplanen ist
Kommt ein Makler mit hälftig geteilten 7,14 % dazu, zahlst du 32.130 € zusätzlich. Der Eigenkapitalbedarf reicht damit von 132.806 € (Bayern, 10 % Eigenanteil) bis 249.806 € (6,5 %, 20 % Eigenanteil).
Daraus folgen der Kaufvertrag mit 2,0 (3.150,00 €), Vollzug und Betreuung mit je 0,5 (787,50 €), die Vormerkung mit 0,5 und die Eigentumsumschreibung mit 1,0 (1.575,00 €). Für die Grundschuld über 720.000 € gilt eine eigene volle Gebühr von 1.335,00 €. Mit Auslagen und Umsatzsteuer auf den Notaranteil kommen 11.306 € zusammen, 1,26 % des Kaufpreises.
Zum Vergleich: Bei 800.000 € machen Notar und Grundbuch 1,27 % aus, bei 1.000.000 € 1,23 %.
Weniger Steuer durch Inventar
Bewegliche Gegenstände gehören nicht zum Grundstück und damit nicht zur Bemessungsgrundlage. Eine Küche im Zeitwert von 8.000 € senkt die Steuer in Deutschland um 280 bis 520 €. Notar und Grundbuch rechnen trotzdem mit dem vollen Kaufpreis.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
- GrEStG (gesetze-im-internet.de)
- GNotKG mit Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 656c BGB (gesetze-im-internet.de)
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