800.000 € Kaufpreis bedeuten je nach Bundesland 38.144 € bis 62.144 € Nebenkosten, wenn kein Makler beteiligt ist. Notar und Grundbuch kosten überall 10.144 €, wenn eine Grundschuld über 640.000 € bestellt wird.
Fünf Steuersätze, fünf Ergebnisse
- 5 % (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen): 40.000 € Steuer, 50.144 € Nebenkosten
- 62.144 € Nebenkosten bei 6,5 %, davon 52.000 € Steuer: Brandenburg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
- 5,5 % (Hamburg, Sachsen, Bremen): 44.000 € Steuer, 54.144 € Nebenkosten
- Mit 28.000 € Steuer und 38.144 € insgesamt: Bayern (3,5 %)
- Mit 48.000 € Steuer und 58.144 € insgesamt: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen (6 %)
Die volle Gebühr für 800.000 €
Für die ersten 200.000 € des Geschäftswerts stehen 435 € in der Tabelle. Im Bereich über 200.000 bis 500.000 € kommen 10 × 50 € (je angefangene 30.000 €) hinzu, also 500 €. Im Bereich über 500.000 bis 5.000.000 € kommen 6 × 80 € (je angefangene 50.000 €) hinzu, also 480 €. Die volle Gebühr für 800.000 € beträgt damit 1.415,00 €.
Von 800.000 € auf 830.000 € ändern sich die Gebühren um 580,80 €, die Grunderwerbsteuer um 1.050 bis 1.950 €.
Eigenkapital für 800.000 €
Kommt ein Makler mit hälftig geteilten 7,14 % dazu, zahlst du 28.560 € zusätzlich. Der Eigenkapitalbedarf reicht damit von 118.144 € (Bayern, 10 % Eigenanteil) bis 222.144 € (6,5 %, 20 % Eigenanteil).
Der Notar berechnet 2.830,00 € für die Beurkundung und je 707,50 € für Vollzug und Betreuung. Das Grundbuchamt verlangt 707,50 € für die Vormerkung und 1.415,00 € für die Umschreibung, die Grundschuld über 640.000 € kostet jeweils 1.175,00 € bei Notar und Gericht. Brutto ergeben sich 10.144 €, also 1,27 % von 800.000 €.
Zum Vergleich: Bei 700.000 € machen Notar und Grundbuch 1,31 % aus, bei 900.000 € 1,26 %.
So entsteht die Notargebühr
Grundlage aller Gebühren ist die volle Gebühr nach § 34 GNotKG. Bis 200.000 € wächst sie um 27 € je angefangene 15.000 €. Der Notar- und Grundbuchkosten-Rechner leitet die volle Gebühr Stufe für Stufe her.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
- GrEStG (gesetze-im-internet.de)
- GNotKG mit Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 656c BGB (gesetze-im-internet.de)
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