Warum nur die Steuer den Unterschied macht
Notar- und Grundbuchgebühren sind Bundesrecht und hängen nur vom Geschäftswert ab. Die Maklerprovision ist frei verhandelbar und hängt nicht vom Bundesland ab, auch wenn sich regional unterschiedliche Gepflogenheiten gehalten haben. Der Rechner setzt sie deshalb für alle Länder gleich an. Die Grunderwerbsteuer dagegen legt jedes Land selbst fest. Bei 400.000 € beträgt der Abstand zwischen 3,5 und 6,5 % genau 12.000 €.
Für die Standortwahl ist das selten der entscheidende Faktor, weil Grundstückspreise regional viel stärker schwanken. Wer aber an einer Landesgrenze sucht, etwa im Umland von Hamburg, Bremen oder Berlin, sieht hier, wie viel Eigenkapital der Steuersatz bindet.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland sind die Kaufnebenkosten am niedrigsten?
In Bayern, weil dort der Bundessatz von 3,5 % gilt. Alle anderen Länder haben höhere Sätze festgelegt.
Sind Notarkosten in Bayern günstiger?
Nein. Notare rechnen bundesweit nach dem GNotKG, die Gebühren sind überall identisch.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
- GrEStG (gesetze-im-internet.de)
- GNotKG mit Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 656c BGB (gesetze-im-internet.de)
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