Bei einem Kaufpreis von 300.000 € liegen die Nebenkosten ohne Makler zwischen 15.194 € in Bayern und 24.194 € in den Ländern mit 6,5 % Grunderwerbsteuer. Notar und Grundbuch kosten überall 4.694 €, wenn eine Grundschuld über 240.000 € bestellt wird.
Fünf Steuersätze, fünf Ergebnisse
- 3,5 % (Bayern): 10.500 € Steuer, 15.194 € Nebenkosten
- Mit 19.500 € Steuer und 24.194 € insgesamt: Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg (6,5 %)
- 5,5 % (Bremen, Sachsen, Hamburg): 16.500 € Steuer, 21.194 € Nebenkosten
- Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen mit 5 %: Steuer 15.000 €, zusammen 19.694 €
- 6 % (Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hessen): 18.000 € Steuer, 22.694 € Nebenkosten
So rechnet der Notar bei 300.000 €
Für die ersten 200.000 € des Geschäftswerts stehen 435 € in der Tabelle. Im Bereich über 200.000 bis 500.000 € kommen 4 × 50 € (je angefangene 30.000 €) hinzu, also 200 €. Die volle Gebühr für 300.000 € beträgt damit 635,00 €.
Wächst der Preis um 30.000 € auf 330.000 €, steigen Notar und Grundbuch um 380,85 €, die Steuer je nach Land um 1.050 bis 1.950 €.
Was zusätzlich einzuplanen ist
Kommt ein Makler mit hälftig geteilten 7,14 % dazu, zahlst du 10.710 € zusätzlich. Wer neben den Nebenkosten 10 % des Kaufpreises einbringen will, braucht in Bayern 45.194 €, mit 20 % Eigenanteil in einem Land mit 6,5 % sogar 84.194 €.
Daraus folgen der Kaufvertrag mit 2,0 (1.270,00 €), Vollzug und Betreuung mit je 0,5 (317,50 €), die Vormerkung mit 0,5 und die Eigentumsumschreibung mit 1,0 (635,00 €). Für die Grundschuld über 240.000 € gilt eine eigene volle Gebühr von 535,00 €. Mit Auslagen und Umsatzsteuer auf den Notaranteil kommen 4.694 € zusammen, 1,56 % des Kaufpreises.
Eine Stufe tiefer, bei 250.000 €, kosten Notar und Grundbuch 3.932 €, eine Stufe höher, bei 350.000 €, 5.075 €.
Die Sicherheit für die Bank
Ohne Grundschuld gibt keine Bank ein Immobiliendarlehen. Je höher sie ausfällt, desto teurer wird sie, allerdings degressiv. Bei 240.000 € fallen dafür etwa 1.325 € an, Umsatzsteuer auf den Notaranteil eingerechnet.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
- GrEStG (gesetze-im-internet.de)
- GNotKG mit Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 656c BGB (gesetze-im-internet.de)
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