Die Spanne beträgt 10.500 €: von 17.325 € im günstigsten bis 27.825 € im teuersten Land, jeweils für 350.000 €. Für Notar und Grundbuchamt fallen in jedem Land 5.075 € an, das sind 1,45 % des Preises.
Fünf Steuersätze, fünf Ergebnisse
- 24.325 € Nebenkosten bei 5,5 %, davon 19.250 € Steuer: Bremen, Hamburg, Sachsen
- Hessen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern mit 6 %: Steuer 21.000 €, zusammen 26.075 €
- Bayern mit 3,5 %: Steuer 12.250 €, zusammen 17.325 €
- 6,5 % (Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg): 22.750 € Steuer, 27.825 € Nebenkosten
- Mit 17.500 € Steuer und 22.575 € insgesamt: Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen (5 %)
Tabelle B bei 350.000 €
Bis 200.000 € summieren sich die Stufen der Tabelle B auf 435 €. Im Bereich über 200.000 bis 500.000 € kommen 5 × 50 € (je angefangene 30.000 €) hinzu, also 250 €. Die volle Gebühr für 350.000 € beträgt damit 685,00 €.
Jede weiteren 30.000 € Kaufpreis kosten in Bayern 1.050 € und in den Ländern mit 6,5 % genau 1.950 € mehr Steuer, Notar und Grundbuch steigen von 350.000 € auf 380.000 € um 378,47 €.
Eigenkapital für 350.000 €
Die Maklerprovision würde mit 3,57 % Käuferanteil 12.495 € betragen. Mit 10 % Eigenanteil in Bayern sind es 52.325 € eigene Mittel, mit 20 % Eigenanteil bei 6,5 % Steuer 97.825 €.
1.370,00 € Beurkundung, zweimal 342,50 € für Vollzug und Betreuung, 342,50 € Vormerkung, 685,00 € Eigentumseintragung und für die Grundschuld über 280.000 € zweimal 585,00 €: das sind die Gebühren ohne Auslagen und Umsatzsteuer. Brutto ergeben sich 5.075 €, also 1,45 % von 350.000 €.
Zum Vergleich: Bei 300.000 € machen Notar und Grundbuch 1,56 % aus, bei 400.000 € 1,43 %.
Vorkaufsrecht der Gemeinde
Vor der Kaufpreiszahlung prüft der Notar, ob die Gemeinde ein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch hat. Er holt dazu eine Bescheinigung ein und wartet sie ab, bevor er die Fälligkeit mitteilt. Diese Tätigkeit ist mit der 0,5-Vollzugsgebühr abgegolten.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
- GrEStG (gesetze-im-internet.de)
- GNotKG mit Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 656c BGB (gesetze-im-internet.de)
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