Für wen das Teilungsprinzip gilt
Die §§ 656a bis 656d BGB gelten für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wenn der Käufer Verbraucher ist. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeimmobilien gelten sie nicht, dort ist die Verteilung frei vereinbar. Der Maklervertrag braucht Textform, eine E-Mail genügt (§ 656a).
Drei Konstellationen
Beauftragen beide Seiten denselben Makler, müssen sie sich in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c). Lässt der Makler eine Seite unentgeltlich davonkommen, kann er auch von der anderen nichts verlangen. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er dem Käufer höchstens die Hälfte auferlegen und muss selbst mindestens gleich viel zahlen. Der Anspruch gegen den Käufer wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat (§ 656d). Hat nur der Käufer beauftragt, etwa für eine Suche, trägt er die Provision allein.
Eine übliche Gesamtprovision gibt es im Gesetz nicht. Verbreitet sind regional unterschiedliche Größenordnungen. Weil Makler fast immer umsatzsteuerpflichtig sind, enthält ein Bruttowert wie 7,14 % genau 19 % Umsatzsteuer auf 6 % netto.
Beispielrechnungen
Zwei verbreitete Provisionshöhen, jeweils hälftig geteilt. Die Prozentwerte sind Beispiele, gesetzlich vorgeschrieben ist nur die gleiche Höhe für beide Seiten.
| Kaufpreis | 7,14 % gesamt | Käufer 3,57 % | 5 % gesamt | Käufer 2,5 % |
|---|---|---|---|---|
| 250.000 € | 17.850 € | 8.925 € | 12.500 € | 6.250 € |
| 400.000 € | 28.560 € | 14.280 € | 20.000 € | 10.000 € |
| 600.000 € | 42.840 € | 21.420 € | 30.000 € | 15.000 € |
| 900.000 € | 64.260 € | 32.130 € | 45.000 € | 22.500 € |
Häufige Fragen
Muss ich als Käufer überhaupt Maklerprovision zahlen?
Nur, wenn du selbst einen Maklervertrag in Textform geschlossen hast oder dich im Kaufvertrag wirksam zur Übernahme eines Anteils verpflichtest. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens zur Hälfte und nie mehr als der Verkäufer.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja. Das Gesetz schreibt keine Höhe vor. Verhandlungsspielraum besteht vor allem, bevor du den Maklervertrag unterschreibst.
Gehört die Maklerprovision zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?
Nicht, wenn du sie aufgrund eines eigenen Maklervertrags zahlst. Übernimmst du dagegen im Kaufvertrag eine Provisionsschuld des Verkäufers, kann das als zusätzliche Gegenleistung gewertet werden.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.