500.000 € Kaufpreis bedeuten je nach Bundesland 24.319 € bis 39.319 € Nebenkosten, wenn kein Makler beteiligt ist. Für Notar und Grundbuchamt fallen in jedem Land 6.819 € an, das sind 1,36 % des Preises.
Was jedes Land bei 500.000 € verlangt
- Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen mit 6,5 %: Steuer 32.500 €, zusammen 39.319 €
- 24.319 € Nebenkosten bei 3,5 %, davon 17.500 € Steuer: Bayern
- 5 % (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt): 25.000 € Steuer, 31.819 € Nebenkosten
- Mit 27.500 € Steuer und 34.319 € insgesamt: Hamburg, Bremen, Sachsen (5,5 %)
- 36.819 € Nebenkosten bei 6 %, davon 30.000 € Steuer: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
Tabelle B bei 500.000 €
Bis 200.000 € summieren sich die Stufen der Tabelle B auf 435 €. Im Bereich über 200.000 bis 500.000 € kommen 10 × 50 € (je angefangene 30.000 €) hinzu, also 500 €. Die volle Gebühr für 500.000 € beträgt damit 935,00 €.
Jede weiteren 30.000 € Kaufpreis kosten in Bayern 1.050 € und in den Ländern mit 6,5 % genau 1.950 € mehr Steuer, Notar und Grundbuch steigen von 500.000 € auf 530.000 € um 524,62 €.
Makler und Eigenkapital bei 500.000 €
Die Maklerprovision würde mit 3,57 % Käuferanteil 17.850 € betragen. Mit 10 % Eigenanteil in Bayern sind es 74.319 € eigene Mittel, mit 20 % Eigenanteil bei 6,5 % Steuer 139.319 €.
1.870,00 € Beurkundung, zweimal 467,50 € für Vollzug und Betreuung, 467,50 € Vormerkung, 935,00 € Eigentumseintragung und für die Grundschuld über 400.000 € zweimal 785,00 €: das sind die Gebühren ohne Auslagen und Umsatzsteuer. Alles in allem 6.819 € oder 1,36 %.
Eine Stufe tiefer, bei 450.000 €, kosten Notar und Grundbuch 6.450 €, eine Stufe höher, bei 600.000 €, 7.978 €.
Rückabwicklung und Kosten
Wird der Kauf vor dem Eigentumsübergang rückgängig gemacht, kann die Steuer entfallen. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung gilt dafür eine Frist von zwei Jahren. Kläre die Finanzierung deshalb vor dem Termin verbindlich.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
- GrEStG (gesetze-im-internet.de)
- GNotKG mit Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 656c BGB (gesetze-im-internet.de)
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