700.000 € Kaufpreis bedeuten je nach Bundesland 33.658 € bis 54.658 € Nebenkosten, wenn kein Makler beteiligt ist. Für Notar und Grundbuchamt fallen in jedem Land 9.158 € an, das sind 1,31 % des Preises.
700.000 € in den fünf Steuergruppen
- 54.658 € Nebenkosten bei 6,5 %, davon 45.500 € Steuer: Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
- 5 % (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg): 35.000 € Steuer, 44.158 € Nebenkosten
- Mit 24.500 € Steuer und 33.658 € insgesamt: Bayern (3,5 %)
- 51.158 € Nebenkosten bei 6 %, davon 42.000 € Steuer: Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hessen
- Mit 38.500 € Steuer und 47.658 € insgesamt: Bremen, Sachsen, Hamburg (5,5 %)
Die volle Gebühr für 700.000 €
Bis 200.000 € summieren sich die Stufen der Tabelle B auf 435 €. Im Bereich über 200.000 bis 500.000 € kommen 10 × 50 € (je angefangene 30.000 €) hinzu, also 500 €. Im Bereich über 500.000 bis 5.000.000 € kommen 4 × 80 € (je angefangene 50.000 €) hinzu, also 320 €. Die volle Gebühr für 700.000 € beträgt damit 1.255,00 €.
Von 700.000 € auf 730.000 € ändern sich die Gebühren um 405,60 €, die Grunderwerbsteuer um 1.050 bis 1.950 €.
Eigenkapital für 700.000 €
Die Maklerprovision würde mit 3,57 % Käuferanteil 24.990 € betragen. Mit 10 % Eigenanteil in Bayern sind es 103.658 € eigene Mittel, mit 20 % Eigenanteil bei 6,5 % Steuer 194.658 €.
Der Notar berechnet 2.510,00 € für die Beurkundung und je 627,50 € für Vollzug und Betreuung. Das Grundbuchamt verlangt 627,50 € für die Vormerkung und 1.255,00 € für die Umschreibung, die Grundschuld über 560.000 € kostet jeweils 1.095,00 € bei Notar und Gericht. Brutto ergeben sich 9.158 €, also 1,31 % von 700.000 €.
Zum Vergleich: Bei 600.000 € machen Notar und Grundbuch 1,33 % aus, bei 800.000 € 1,27 %.
Wann welche Rechnung kommt
Zuerst wird die Auflassungsvormerkung eingetragen, dann kommt der Steuerbescheid. Jede Station bringt eine eigene Rechnung, die Nebenkosten verteilen sich über Monate. Halte das Geld für alle Posten bereit, bevor du unterschreibst.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
- GrEStG (gesetze-im-internet.de)
- GNotKG mit Kostenverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 656c BGB (gesetze-im-internet.de)
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