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KaufnebenkostenCheck

Beispielrechnung · Bayern · 3,5 %

Kaufnebenkosten bei 350.000 € in Bayern

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Kaufnebenkosten gesamt17.325 €4,95 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer 3,5 %12.250 €Bayern
Notar und Grundbuch5.075 €1,45 % nach GNotKG
Maklerprovision0 €0 % Käuferanteil
Kaufpreis350.000,00 €
Grunderwerbsteuer (3,5 % auf 350.000 €, abgerundet auf volle Euro)12.250,00 €
Notar Kaufvertrag (brutto)2.575,16 €
Notar Grundschuld (brutto)861,86 €
Grundbuchamt (umsatzsteuerfrei)1.637,50 €
Maklerprovision0,00 €
Kaufnebenkosten17.324,52 €
Gesamtkosten des Erwerbs367.324,52 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG): 350.000 €. Davon 3,5 % ergibt 12.250,00 €, abgerundet auf volle Euro (§ 11 Abs. 2 GrEStG): 12.250,00 €.
  2. Volle Gebühr nach Tabelle B für 350.000 € (§ 34 Abs. 2 GNotKG): bis 500 € = 15 €; über 500 bis 2.000 €: 3 × 4 € (je angefangene 500 €) = 12 €; über 2.000 bis 10.000 €: 8 × 6 € (je angefangene 1.000 €) = 48 €; über 10.000 bis 25.000 €: 5 × 8 € (je angefangene 3.000 €) = 40 €; über 25.000 bis 50.000 €: 5 × 10 € (je angefangene 5.000 €) = 50 €; über 50.000 bis 200.000 €: 10 × 27 € (je angefangene 15.000 €) = 270 €; über 200.000 bis 500.000 €: 5 × 50 € (je angefangene 30.000 €) = 250 €. Summe: 685,00 €. Jede Gebühr ist ein Vielfaches davon (2,0 / 1,0 / 0,5).
  3. Volle Gebühr für die Grundschuld über 280.000 €: 585,00 €. Daraus folgen die 1,0-Gebühr für die Beurkundung (KV 21200) und die 1,0-Gebühr des Grundbuchamts (KV 14121).
  4. Auslagen und Umsatzsteuer: Die Notargebühren erhöhen sich um Auslagen (Pauschale KV 32005, Dokumentenpauschale, Grundbuchabrufe). Auf Gebühren und Auslagen kommt 19 % Umsatzsteuer. Gerichtskosten des Grundbuchamts sind umsatzsteuerfrei.
  5. Makler: 350.000 € × 0 % = 0,00 €. Bei Beauftragung durch beide Seiten müssen die Anteile gleich hoch sein (§ 656c BGB).
Notar: Kaufvertrag (Tabelle B, Geschäftswert = Kaufpreis, § 47 GNotKG)
KV-Nr.PostenSatzGeschäftswertBetrag
21100Beurkundung des Kaufvertrags2,0350.000 €1.370,00 €
22110Vollzug (Genehmigungen, Vorkaufsrechtsbescheinigung, Löschungsunterlagen)0,5350.000 €342,50 €
22200Betreuung (Fälligkeitsmitteilung, Umschreibungsüberwachung)0,5350.000 €342,50 €
22115XML-Strukturdaten neben Vollzugsgebühr0,1350.000 €68,50 €
Summe Gebühren2.123,50 €
32005 Post- und Telekommunikationspauschale (20 %, höchstens 20 €)20,00 €
32001 Dokumentenpauschale, 30 Seiten × 0,15 € (Schätzung)4,50 €
32011 Grundbuchabruf, 2 × 8,00 € (JVKostG Nr. 1151)16,00 €
Netto2.164,00 €
Umsatzsteuer 19 % (KV 32014)411,16 €
Notar brutto2.575,16 €
Notar: Grundschuldbestellung (Geschäftswert = Nennbetrag, § 53 GNotKG)
KV-Nr.PostenSatzGeschäftswertBetrag
21200Beurkundung der Grundschuldbestellung mit Unterwerfung1,0280.000 €585,00 €
22114XML-Strukturdaten0,2280.000 €117,00 €
Summe Gebühren702,00 €
32005 Post- und Telekommunikationspauschale (20 %, höchstens 20 €)20,00 €
32001 Dokumentenpauschale, 15 Seiten × 0,15 € (Schätzung)2,25 €
Netto724,25 €
Umsatzsteuer 19 % (KV 32014)137,61 €
Notar brutto861,86 €
Grundbuchamt (Gerichtskosten, Hauptabschnitt 4 KV GNotKG)
KV-Nr.PostenSatzGeschäftswertBetrag
14150Eintragung der Auflassungsvormerkung0,5350.000 €342,50 €
14110Eintragung als Eigentümer1,0350.000 €685,00 €
14152Löschung der Auflassungsvormerkungfest25,00 €
14121Eintragung der Grundschuld1,0280.000 €585,00 €

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Bei 350.000 € Kaufpreis in Bayern summieren sich Steuer, Notar und Grundbuch auf 17.325 €. Mit Makler werden daraus 29.820 €. Allein 12.250 € gehen als Grunderwerbsteuer (3,5 %) an das Finanzamt. Notar und Grundbuchamt verlangen zusammen 5.075 €, das ist in jedem Bundesland gleich.

In Bayern liegt die Grunderwerbsteuer seit dem 01.01.1997 bei 3,5 %. Bayern ist das einzige Land, das keinen eigenen Satz festgelegt hat. Dort gilt weiterhin der Bundessatz von 3,5 % aus § 11 Abs. 1 GrEStG, der seit dem 1. Januar 1997 unverändert ist. Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Satz aller Länder, günstiger geht es bei der Steuer nirgends. Zum Vergleich mit den angrenzenden Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen: dort wären es 17.500 € bis 21.000 €.

Bei 300.000 € wären es 15.194 €, bei 400.000 € 19.712 €, jeweils ohne Makler und mit Grundschuld über 80 %. Notar und Grundbuch wachsen langsamer als der Kaufpreis. Bei 350.000 € machen sie 1,45 % aus, bei 200.000 € wären es 1,64 %.

Fünf Varianten zu 350.000 €

  • Mit 10.000 € Inventar: 10.000 € Inventar mit eigenem Preis bringen 350 € weniger Grunderwerbsteuer, festgesetzt würden 11.900 €.
  • Mit Makler: Mit hälftig geteilter Provision von 7,14 % kommen 12.495 € hinzu, zusammen 29.820 €.
  • Eigenkapital mit Puffer: Nebenkosten plus 20 % Eigenanteil am Kaufpreis ergeben 87.325 €.
  • Ohne Finanzierung: Kaufst du bar, entfallen Beurkundung und Eintragung der Grundschuld: 1.447 € weniger, insgesamt 15.878 €.

Steuer, Finanzamt, Fälligkeit

3,5 % ist der Wert, den Bayern auf Grundlage seiner Gesetzgebungskompetenz für die Grunderwerbsteuer festgelegt hat. Wer den Bescheid schickt, richtet sich nach dem Grundstück, nicht nach deinem Wohnsitzfinanzamt. Plane die Steuer so ein, dass sie zum Bescheid verfügbar ist, denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung hängt daran.

Küche und Möbel im Vertrag

Ein häufig genutzter Hebel ist die gesonderte Auflistung von Inventar im Kaufvertrag. Eine Küche im Zeitwert von 8.000 € senkt die Steuer in Bayern um 280 €. Notar und Grundbuch rechnen trotzdem mit dem vollen Kaufpreis.

Eigenkapital einplanen

Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit. Bei einem Kauf über 350.000 € sind das ohne Makler 17.325 €. Eine Finanzierung über 100 % ist möglich, aber teurer und an hohe Bonität gebunden.

Für diese Städte gilt derselbe Satz

Auf den Stadtseiten ist der Rechner bereits auf 3,5 % eingestellt:

300.000 € in Bayern400.000 € in Bayern350.000 € in allen Ländern

Häufige Fragen

Wie viel Eigenkapital brauche ich bei 350.000 € in Bayern?

Als Untergrenze 17.325 €. Mit 10 % Eigenanteil am Kaufpreis wären es 52.325 €.

Wie viel bringt eine Inventarliste bei 350.000 €?

Bei 10.000 € Inventar 350 € Grunderwerbsteuer. Notar und Grundbuch bleiben gleich.

Sind Notarkosten in Bayern günstiger als anderswo?

Die Gebühren sind überall gleich, in Bayern wie in jedem anderen Land.

Quellen und Stand

Rechtsstand geprüft: 11.10.2026

Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.

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