Notarkosten
Gebühren und Auslagen des Notars für Beurkundung, Vollzug und Betreuung eines Grundstückskaufs, verbindlich festgelegt im GNotKG.
Notare rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Beim Kauf fallen typischerweise eine 2,0-Gebühr für die Beurkundung (KV 21100), je eine 0,5-Gebühr für Vollzug (KV 22110) und Betreuung (KV 22200) sowie eine kleine Gebühr für XML-Strukturdaten an. Finanziert der Käufer, kommt die 1,0-Gebühr für die Grundschuldbestellung hinzu (KV 21200). Grundlage ist jeweils die volle Gebühr nach Tabelle B für den Geschäftswert.
Hinzu kommen Auslagen wie die Post- und Telekommunikationspauschale (20 % der Gebühren, höchstens 20 €), Dokumentenpauschalen und Grundbuchabrufe sowie 19 % Umsatzsteuer. Rabatte sind unzulässig (§ 125 GNotKG), deshalb kostet derselbe Vorgang bei jedem Notar gleich viel.
Selbst rechnen
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.