GNotKG
Gerichts- und Notarkostengesetz. Es regelt die Gebühren von Notaren und Gerichten in Grundbuch- und anderen Angelegenheiten.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz ist seit 1. August 2013 in Kraft und hat die frühere Kostenordnung abgelöst. Es besteht aus einem Paragrafenteil mit Regeln zum Geschäftswert und zwei Anlagen: dem Kostenverzeichnis mit allen Gebührentatbeständen und den Gebührentabellen A und B.
Für Grundstückskäufe ist fast ausschließlich die Tabelle B maßgeblich. Wichtige Vorschriften sind § 34 (Gebührentabellen), § 46 (Verkehrswert), § 47 (Kaufpreis als Geschäftswert), § 53 (Grundpfandrechte) und § 125 (Verbot von Gebührenvereinbarungen).
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
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