Betreuungsgebühr
Notargebühr von 0,5 (KV 22200) für Überwachungsaufgaben, etwa die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit oder die Überwachung der Eigentumsumschreibung.
Die Betreuungsgebühr entsteht unter anderem für die Prüfung und Mitteilung, dass die Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises vorliegen, und für Treuhandauflagen eines Beteiligten. Typisch ist die Abrede, dass der Notar die Eigentumsumschreibung erst beantragt, wenn der Verkäufer die Zahlung bestätigt hat.
Die Gebühr beträgt 0,5 aus dem Geschäftswert des Kaufvertrags und entsteht neben der Vollzugsgebühr gesondert. Fast jeder finanzierte Kauf löst beide aus, weil sie den Käufer davor schützen, zu zahlen, bevor seine Rechte gesichert sind.
Selbst rechnen
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
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