Tabelle B (GNotKG)
Gebührentabelle nach § 34 Abs. 2 GNotKG, aus der Notare und Grundbuchämter die volle Gebühr für einen Geschäftswert ablesen.
Die Tabelle B ordnet jedem Geschäftswert eine volle Gebühr (1,0) zu. Bis 500 € beträgt sie 15 €. Danach steigt sie in Stufen: je angefangene 500 € um 4 € bis 2.000 €, je 1.000 € um 6 € bis 10.000 €, je 3.000 € um 8 € bis 25.000 €, je 5.000 € um 10 € bis 50.000 €, je 15.000 € um 27 € bis 200.000 €, je 30.000 € um 50 € bis 500.000 € und je 50.000 € um 80 € bis 5 Mio. €. Für noch höhere Werte gibt es weitere Stufen.
Bei 300.000 € ergibt sich eine volle Gebühr von 635 €. Die Gebühr für einen Kaufvertrag (2,0) beträgt dann 1.270 €, für die Vormerkung (0,5) 317,50 €. Weil die Tabelle langsamer wächst als der Geschäftswert, sinkt der prozentuale Anteil der Gebühren mit steigendem Kaufpreis. Die Mindestgebühr beträgt 15 €.
Selbst rechnen
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.