Bewegliches Inventar
Mitverkaufte Gegenstände wie Einbauküche oder Möbel, die nicht zum Grundstück gehören und daher keine Grunderwerbsteuer auslösen.
Die Grunderwerbsteuer erfasst nur das Grundstück mit seinen wesentlichen Bestandteilen. Bewegliche Sachen und Zubehör gehören nicht dazu. Weist der Kaufvertrag sie mit einem eigenen, realistischen Preis aus, mindert dieser Anteil die Bemessungsgrundlage.
Typisch sind Einbauküchen, Möbel, Markisen zum Abnehmen, Gartengeräte oder Heizölvorräte. Der angesetzte Wert sollte dem Zeitwert entsprechen. Das Finanzamt darf ihn prüfen. Die Erhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung ist kein Inventar und darf nicht abgezogen werden.
Selbst rechnen
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.