Zum Inhalt springen
KaufnebenkostenCheck

Verkehrswert

Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Maßstab für Gutachten und Ersatzwert im Kostenrecht.

§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert als den Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Ganz ähnlich formuliert § 46 GNotKG für das Kostenrecht.

Beim Kauf spielt der Verkehrswert kostenrechtlich nur eine Rolle, wenn der Kaufpreis darunter liegt (§ 47 Satz 3 GNotKG). In der Zwangsversteigerung setzt das Gericht ihn fest, er ist Grundlage für Sicherheitsleistung und Wertgrenzen.

Quellen und Stand

Rechtsstand geprüft: 11.10.2026

Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.

Baufinanzierung · kostenlos

Baufinanzierung für deinen Immobilienkauf vergleichen

Schon 0,3 Prozentpunkte Zins machen über die Laufzeit viele tausend Euro aus. Mehrere Angebote lohnen sich.

  • Bis zu 3 Angebote
  • Unabhängige Berater
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Finanzierung anfragen