Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert des Bodens je Quadratmeter, ermittelt von den Gutachterausschüssen.
Die Gutachterausschüsse leiten Bodenrichtwerte aus der Kaufpreissammlung ab (§ 196 BauGB). Sie gelten für Zonen mit weitgehend gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen und werden meist alle zwei Jahre veröffentlicht, in vielen Ländern kostenlos über Online-Portale.
Für die Kaufnebenkosten selbst ist der Bodenrichtwert unerheblich, weil Steuer und Gebühren am Kaufpreis ansetzen. Er hilft aber, einen Kaufpreis einzuordnen, und spielt bei Erbbaurechten und Bewertungen eine Rolle.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.