Lastenfreistellung
Löschung von Grundschulden und anderen Rechten des Verkäufers, damit der Käufer ein unbelastetes Grundstück erhält.
Ist das Grundstück noch mit Grundschulden der Verkäuferbank belastet, holt der Notar deren Löschungsbewilligung ein, meist gegen Ablösung der Restschuld aus dem Kaufpreis. Der Käufer überweist dann einen Teil des Kaufpreises direkt an die Bank des Verkäufers.
Die Kosten der Lastenfreistellung trägt nach üblicher Vertragsgestaltung der Verkäufer, darunter die Löschung beim Grundbuchamt (0,5 nach KV 14140) und gegebenenfalls eine Treuhandgebühr des Notars. Im Kaufnebenkosten-Rechner sind diese Posten deshalb nicht enthalten.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.