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KaufnebenkostenCheck

Grunderwerbsteuerbescheid

Bescheid des Finanzamts über die Höhe der Grunderwerbsteuer. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

Nach der Beurkundung zeigt der Notar den Kaufvertrag beim zuständigen Finanzamt an (§ 18 GrEStG). Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 17). Es setzt die Steuer per Bescheid fest. Fällig ist sie einen Monat nach Bekanntgabe (§ 15).

Prüfe den Bescheid auf die richtige Bemessungsgrundlage. Wurde Inventar im Vertrag gesondert ausgewiesen, muss es abgezogen sein. Gegen einen fehlerhaften Bescheid ist innerhalb eines Monats der Einspruch möglich. Zahlen solltest du trotzdem fristgerecht, weil ein Einspruch die Fälligkeit nicht aufschiebt, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt ist.

Quellen und Stand

Rechtsstand geprüft: 11.10.2026

Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.

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