Veräußerungsanzeige
Meldung des Notars an das Finanzamt über einen beurkundeten Grundstückskauf. Sie löst die Festsetzung der Grunderwerbsteuer aus.
Notare sind nach § 18 GrEStG verpflichtet, dem Finanzamt Rechtsvorgänge anzuzeigen, die sie beurkundet haben und die ein Grundstück betreffen. Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung zu erstatten, eine Abschrift der Urkunde liegt bei.
Für dich als Käufer bedeutet das: Du musst den Kauf nicht selbst beim Finanzamt melden. Der Notar erledigt die Anzeige, das Finanzamt meldet sich mit dem Steuerbescheid.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.