Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht, das Eigentum, Lasten und Grundpfandrechte jedes Grundstücks ausweist.
Jedes Grundstück hat ein Grundbuchblatt. Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück, Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte oder Vormerkungen, Abteilung III Grundpfandrechte wie Grundschulden.
Einsicht nehmen darf, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Kaufinteressenten erhalten meist über den Verkäufer oder den Notar einen Auszug. Vor dem Kauf solltest du vor allem Abteilung II genau lesen, weil dort eingetragene Rechte nach dem Kauf bestehen bleiben können.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.