Zum Inhalt springen
KaufnebenkostenCheck

Gerichtskosten (Grundbuch)

Gebühren des Amtsgerichts für Grundbucheintragungen. Sie richten sich nach dem GNotKG und tragen keine Umsatzsteuer.

Beim Immobilienkauf sind Gerichtskosten fast ausschließlich die Gebühren des Grundbuchamts. Sie werden wie Notargebühren aus der Tabelle B berechnet, aber nach den Nummern des Teils 1 des Kostenverzeichnisses. Bei einer Zwangsversteigerung kommen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz hinzu, etwa für den Zuschlag.

Kostenschuldner ist, wer den Antrag stellt oder die Kosten im Vertrag übernommen hat. Beim Kauf ist das in aller Regel der Käufer.

Quellen und Stand

Rechtsstand geprüft: 11.10.2026

Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.

Baufinanzierung · kostenlos

Bis zu drei Finanzierungsangebote erhalten

Schon 0,3 Prozentpunkte Zins machen über die Laufzeit viele tausend Euro aus. Mehrere Angebote lohnen sich.

  • Bis zu 3 Angebote
  • Unabhängige Berater
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Finanzierung anfragen