Fälligkeitsmitteilung
Schreiben des Notars, dass alle Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises vorliegen.
Kaufverträge knüpfen die Fälligkeit des Kaufpreises an Bedingungen: Die Auflassungsvormerkung ist eingetragen, das Vorkaufsrecht der Gemeinde ist nicht ausgeübt, die Löschungsunterlagen liegen vor. Der Notar prüft das und teilt den Beteiligten mit, dass jetzt gezahlt werden muss.
Diese Prüfung und Mitteilung löst die Betreuungsgebühr von 0,5 aus (KV 22200 Nr. 2). Ab Zugang der Mitteilung läuft die im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist, meist zwei Wochen.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
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