Auflassungsvormerkung
Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums sichert, bis die Umschreibung erfolgt.
Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung vergehen oft Monate. In dieser Zeit schützt die Vormerkung den Käufer: Verfügungen des Verkäufers, die den Anspruch beeinträchtigen würden, sind ihm gegenüber unwirksam (§ 883 BGB). Ein späterer zweiter Verkauf oder eine neue Belastung könnten den Käufer nicht mehr verdrängen.
Die Eintragung kostet beim Grundbuchamt eine 0,5-Gebühr aus dem Kaufpreis (KV 14150), die Löschung nach der Umschreibung pauschal 25 € (KV 14152). Die Eintragung der Vormerkung ist üblicherweise eine Voraussetzung dafür, dass der Kaufpreis fällig wird.
Selbst rechnen
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
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