Zum Inhalt springen
KaufnebenkostenCheck

Auflassung

Die Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück, erklärt vor dem Notar.

Das Eigentum an einem Grundstück geht nicht schon mit dem Kaufvertrag über. Nötig sind die Einigung über den Eigentumsübergang, die Auflassung, und die Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). Die Auflassung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einem Notar erklärt werden.

In der Praxis wird sie meist gleich im Kaufvertrag mitbeurkundet. Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung aber erst, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Für die Auflassung im selben Vertrag fällt keine eigene Gebühr an.

Quellen und Stand

Rechtsstand geprüft: 11.10.2026

Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.

Baufinanzierung · kostenlos

Baufinanzierung für deinen Immobilienkauf vergleichen

Kaufpreis, Eigenkapital, Bundesland: Wir geben deine Anfrage an bis zu drei passende Finanzierungsberater weiter.

  • Bis zu 3 Angebote
  • Unabhängige Berater
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Finanzierung anfragen