XML-Strukturdaten
Notargebühr für die Erzeugung maschinenlesbarer Daten für das elektronische Grundbuch: 0,2 allein, 0,1 neben einer Vollzugsgebühr, höchstens 125 €.
Grundbuchämter erhalten Anträge heute elektronisch. Der Notar erzeugt dafür strukturierte Daten im XML-Format. Das Kostenverzeichnis vergütet das mit KV 22114 (0,2 der vollen Gebühr, höchstens 125 €) oder, wenn daneben andere Vollzugsgebühren entstehen, mit KV 22115 (0,1, höchstens 125 €).
Anders als die meisten Vollzugsgebühren entsteht diese Gebühr auch ohne besonderen Auftrag. Bei einem Kauf mit Vollzug ist es meist die 0,1-Gebühr, bei der separat beurkundeten Grundschuld die 0,2-Gebühr.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
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