Vervielfältiger (Anlage 9a BewG)
Faktor, mit dem wiederkehrende Leistungen auf bestimmte Zeit in einen Kapitalwert umgerechnet werden, berechnet mit 5,5 % Zins.
§ 13 BewG bewertet Nutzungen und Leistungen auf bestimmte Zeit mit dem Vielfachen des Jahreswerts aus Anlage 9a. Die Tabelle ist mit 5,5 % Zins und mittelschüssiger Zahlungsweise berechnet. Für 10 Jahre beträgt der Faktor 7,745, für 50 Jahre 17,397, für 99 Jahre 18,589 und für mehr als 101 Jahre 18,6.
Immerwährende Leistungen werden mit dem 18,6fachen, Leistungen von unbestimmter Dauer mit dem 9,3fachen bewertet. Ein anderer Zinssatz kann nicht geltend gemacht werden.
Selbst rechnen
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
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