Zum Inhalt springen
KaufnebenkostenCheck

Erbbaurecht

Recht, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu haben, meist für 60 bis 99 Jahre gegen jährlichen Erbbauzins.

Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetz geregelt. Der Erbbauberechtigte wird Eigentümer des Gebäudes, der Boden bleibt beim Grundstückseigentümer. Für das Erbbaurecht wird ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt. Grunderwerbsteuerlich steht es einem Grundstück gleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).

Beim Kauf eines bestehenden Erbbaurechts zahlst du Steuer, Notar und Grundbuch auf den Kaufpreis. Bei der Neubestellung ist der kapitalisierte Erbbauzins die Gegenleistung. Für den Notar gilt dann § 43 GNotKG.

Selbst rechnen

Quellen und Stand

Rechtsstand geprüft: 11.10.2026

Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.

Baufinanzierung · kostenlos

Bis zu drei Finanzierungsangebote erhalten

Kaufpreis, Eigenkapital, Bundesland: Wir geben deine Anfrage an bis zu drei passende Finanzierungsberater weiter.

  • Bis zu 3 Angebote
  • Unabhängige Berater
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Finanzierung anfragen