Umsatzsteuer auf Notarkosten
Notare berechnen auf Gebühren und Auslagen 19 % Umsatzsteuer (KV 32014). Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei.
Notare sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Nach KV 32014 ist die Umsatzsteuer auf die Kosten in voller Höhe zu erstatten, aktuell 19 %. Sie fällt auf alle Gebühren und auf Auslagen wie die Post- und Telekommunikationspauschale an.
Die Gebühren des Grundbuchamts sind dagegen hoheitliche Gerichtskosten ohne Umsatzsteuer. Beim Vergleich von Rechnungen lohnt es sich deshalb, Notar netto, Notar brutto und Grundbuch getrennt zu betrachten.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.