Teilungserklärung
Urkunde, mit der ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Sie regelt Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Mit der Teilungserklärung teilt der Eigentümer das Grundstück in Miteigentumsanteile, verbunden mit Sondereigentum an Wohnungen (§ 8 WEG). Für jede Einheit wird ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt. Oft enthält sie eine Gemeinschaftsordnung mit Regeln zu Kosten, Nutzung und Veräußerung.
Verlangt die Teilungserklärung für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters, holt der Notar sie ein. Das ist eine Vollzugstätigkeit. Die Kosten der Verwalterzustimmung selbst regelt die Gemeinschaftsordnung.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
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