Share Deal
Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft statt des Grundstücks selbst. Löst unter bestimmten Schwellen keine Grunderwerbsteuer aus.
Wird nicht das Grundstück, sondern die Gesellschaft gekauft, der es gehört, entsteht Grunderwerbsteuer nur, wenn innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen oder sich in einer Hand vereinigen (§ 1 Abs. 2a, 2b, 3 GrEStG). Diese Schwellen gelten seit 1. Juli 2021, vorher lagen sie bei 95 % und fünf Jahren.
Für private Käufer von Häusern und Wohnungen spielt der Share Deal keine Rolle. Bemessungsgrundlage ist in diesen Fällen nicht der Kaufpreis, sondern der Grundbesitzwert.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.