Kaufvertragsentwurf
Vorab übersandter Text des notariellen Kaufvertrags, den Verbraucher vor der Beurkundung prüfen können.
Das Beurkundungsgesetz will verhindern, dass Verbraucher übereilt unterschreiben. Der Notar soll ihnen den beabsichtigten Text deshalb im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Diese Zeit dient dazu, Fragen zu klären, die Finanzierung abzustimmen und Nebenabreden wie mitverkauftes Inventar aufzunehmen.
Fertigt der Notar einen Entwurf, der später nicht beurkundet wird, können Entwurfsgebühren anfallen. Wird der Vertrag beurkundet, ist der Entwurf mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.