Dokumentenpauschale
Auslage des Notars für Ausfertigungen und Kopien, 0,15 € je Seite für Dokumente ohne besonderen Antrag (KV 32001).
Für Ausfertigungen, Kopien und Ausdrucke eigener Urkunden, die nicht beim Notar verbleiben, berechnet der Notar nach KV 32001 je Seite 0,15 €, in Farbe 0,30 €. Werden Kopien auf besonderen Antrag angefertigt, gelten für die ersten 50 Seiten 0,50 € je Seite (KV 32000).
Die Dokumentenpauschale ist ein kleiner Posten. Bei einem Kaufvertrag mit Ausfertigungen für Käufer, Verkäufer, Bank, Finanzamt und Grundbuchamt bewegt sie sich meist im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobereich.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.