Belastungsvollmacht
Vollmacht des Verkäufers an den Käufer, das Grundstück schon vor der Umschreibung mit einer Grundschuld für die Kaufpreisfinanzierung zu belasten.
Die Bank des Käufers zahlt erst, wenn ihre Grundschuld eingetragen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der Verkäufer aber noch Eigentümer. Die Belastungsvollmacht im Kaufvertrag löst das Problem: Der Käufer darf die Grundschuld im Namen des Verkäufers bestellen. Im Gegenzug wird vereinbart, dass die Bank das Darlehen nur zur Zahlung des Kaufpreises verwenden darf.
Die Vollmacht selbst kostet nichts extra, sie ist Teil des Kaufvertrags. Die Grundschuldbestellung wird gesondert beurkundet.
Quellen und Stand
Rechtsstand geprüft: 11.10.2026
Recherche und Pflege: Redaktion KaufnebenkostenCheck.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren sichtbar.